Leistung

Versicherungsschaden am Gebäude – Aufnahme und Bewertung für die Regulierung

Nach einem Schaden am Gebäude zählt, was nachweisbar ist. Ich nehme den Schaden vollständig auf, ordne Ursache und Umfang ein und bewerte den erforderlichen Aufwand für die Wiederherstellung. Sie treten der Versicherung damit nicht mit einer Schilderung gegenüber, sondern mit einer geordneten technischen Grundlage. Das verkürzt die Abstimmung und verhindert vermeidbare Missverständnisse.

  Über DEKRA zertifiziert, für Versicherungsschäden zusätzlich über IQ-Zert

  Vollständige Schadenaufnahme mit Fotodokumentation und Messwerten

  Unabhängig – keine eigenen Sanierungsleistungen, keine Handwerkervermittlung

Im Detail

Warum die Schadenaufnahme über den Verlauf der Regulierung entscheidet

Ein Versicherungsschaden wird nicht danach reguliert, wie schlimm er sich anfühlt, sondern danach, was dokumentiert und technisch begründet ist. Genau hier entstehen die meisten Probleme. Der Schaden wird gemeldet, die betroffenen Bereiche werden aus verständlichen Gründen schnell getrocknet oder ausgeräumt, und wenige Wochen später lässt sich der ursprüngliche Zustand nicht mehr belegen. Was am Anfang nicht erfasst wurde, ist später kaum noch nachzuweisen.

Der zweite Streitpunkt ist regelmäßig der Umfang. Sichtbar ist ein feuchter Fleck, betroffen ist womöglich der komplette Estrichaufbau samt Dämmschicht. Sichtbar ist eine gelöste Dachpfanne, betroffen ist die Unterspannbahn und darunter die Sparrenlage. Wer nur die Oberfläche aufnimmt, bewertet einen Teil des Schadens. Ich untersuche deshalb auch die Bereiche, die man nur mit Messtechnik oder mit einem gezielten kleinen Eingriff beurteilen kann.

Ich nehme Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Starkregen, Brand und Rauch sowie Folgeschäden daraus auf. Auftraggeber sind Eigentümer, Verwaltungen und Gewerbebetriebe. Meine Aufgabe ist die technische Klärung – was ist passiert, was ist betroffen und was ist für die Wiederherstellung erforderlich. Über die Leistungspflicht entscheidet die Versicherung anhand Ihres Vertrages. Eine belastbare technische Grundlage nützt beiden Seiten, weil sie die Diskussion von Einschätzungen auf überprüfbare Feststellungen verlagert. Erfahrungsgemäß verläuft eine Regulierung deutlich zügiger, wenn Ursache, Umfang und Maßnahmen von Beginn an sauber getrennt beschrieben sind.

Versicherungsschaden durch den Bau-Sachverständigen

Leistungsumfang bei Versicherungsschäden

Erstaufnahme des Schadens

Ich erfasse den Schaden zeitnah und vollständig, bevor Trocknung oder Aufräumarbeiten den Zustand verändern. Dazu gehören Fotos mit klarer Zuordnung, die Lage im Gebäude, die betroffenen Bauteile und die Umstände, unter denen der Schaden entstanden ist.

Ursachenermittlung

Ich kläre, wovon der Schaden ausgeht – eine undichte Leitung, ein Eintrag von außen, ein Rückstau oder ein Ausführungsfehler. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil unterschiedliche Ursachen ganz unterschiedliche Zuständigkeiten und Folgen nach sich ziehen. Sie entscheidet außerdem darüber, welche Sofortmaßnahme überhaupt sinnvoll ist.

Feuchtemessung und Bauteilprüfung

Mit Messtechnik bestimme ich, wie weit die Feuchtigkeit in Estrich, Dämmung, Wand und Decke vorgedrungen ist. Bei verdeckten Aufbauten arbeite ich nach Absprache mit kleinen gezielten Öffnungen. Nur so lässt sich der tatsächliche Umfang statt einer Schätzung belegen.

Bewertung des Schadenumfangs

Ich beschreibe die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung Bauteil für Bauteil und trenne dabei Schadenbeseitigung von ohnehin anstehender Instandhaltung. Diese Abgrenzung ist im Gespräch mit der Versicherung erfahrungsgemäß der entscheidende Punkt, weil sie den größten Teil des strittigen Aufwands betrifft und selten von allein geklärt wird.

Prüfung von Fremdangeboten und Abrechnungen

Angebote und Rechnungen von Sanierungsbetrieben prüfe ich auf Plausibilität und auf den Bezug zum tatsächlichen Schaden. Ebenso sichte ich die Feststellungen der Gegenseite und weise nach, wo Positionen fehlen oder wo Leistungen nicht zum Schadenbild passen.

Begleitung bis zum Abschluss

Auf Wunsch begleite ich den weiteren Verlauf – bei Ortsterminen mit dem Regulierer, bei der Abstimmung des Sanierungsumfangs, bei der Kontrolle der Trocknung und bei der abschließenden Feststellung, ob die ausgeführten Arbeiten dem dokumentierten Schaden entsprechen.

Ortstermin und Dokumentation vor Ort

Arbeitsweise

So arbeite ich

Ich bin über die DEKRA zertifiziert und für den Bereich der Versicherungsschäden zusätzlich über IQ-Zert. Diese zweite Qualifikation hat einen praktischen Grund. Die Bewertung eines Gebäudeschadens folgt einer eigenen Systematik, die sich von der Bewertung eines Baumangels unterscheidet. Es geht um die saubere Zuordnung von Ursache und Wirkung, um die Abgrenzung von Vorschäden und um eine Beschreibung des Umfangs, die einer Prüfung standhält.

Ich arbeite ausschließlich als Sachverständiger und führe selbst keine Sanierung aus. Ich vermittle auch keine Betriebe. Damit ist ausgeschlossen, dass an einem größeren Schadenumfang ein eigenes Interesse besteht. Genauso deutlich sage ich Ihnen, wenn ein geltend gemachter Anspruch technisch nicht tragfähig ist. Eine Position, die einer Prüfung nicht standhält, schwächt am Ende die gesamte Forderung. Umgekehrt weise ich auf Bereiche hin, die in der bisherigen Aufstellung übersehen wurden – verdeckte Aufbauten und angrenzende Räume gehören regelmäßig dazu.

Schnelligkeit ist bei Versicherungsschäden ein eigener Qualitätsfaktor. Je früher der Zustand erfasst ist, desto weniger muss später rekonstruiert werden. Ich richte meine Terminplanung darauf aus und bin im Enzkreis und den angrenzenden Landkreisen regelmäßig unterwegs. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung bitte unabhängig davon sofort und sichern Sie vor jeder Veränderung erst einmal selbst Fotos.

Ablauf bei einem Versicherungsschaden

1Meldung und erste Abstimmung
 Sie schildern den Schaden und den Stand der Meldung bei Ihrer Versicherung. Wir klären, wie eilig der Termin ist, welche Sofortmaßnahmen sinnvoll sind und was bis dahin unverändert bleiben sollte.

2Sichtung der Unterlagen
 Schadenmeldung, Schriftwechsel, vorhandene Berichte, Pläne und Angebote sehe ich vorab durch. So ist beim Ortstermin bereits bekannt, welche Punkte strittig sind und worauf besonders zu achten ist.

3Ortstermin und Schadenaufnahme
 Ich nehme den Schaden vollständig auf, messe die Feuchtelast, prüfe die betroffenen Bauteile und dokumentiere alles fotografisch. Erforderliche Bauteilöffnungen stimme ich vorher mit Ihnen ab.

4Bewertung und Bericht
 Sie erhalten die schriftliche Zusammenstellung mit Ursache, Umfang, Fotodokumentation, Messwerten und den erforderlichen Maßnahmen. Der Bericht ist so aufgebaut, dass die Versicherung ihn ohne Rückfragen nachvollziehen kann.

5Begleitung der Regulierung
 Bei abweichender Bewertung der Gegenseite nehme ich fachlich Stellung, prüfe Angebote und Abrechnungen und begleite auf Wunsch gemeinsame Ortstermine, bis der Umfang zwischen allen Beteiligten abschließend geklärt ist.

Gut zu wissen

Typische Streitpunkte – Vorschaden, Umfang und Unterversicherung

Der Klassiker ist der Vorschaden. Ein Bauteil war bereits vor dem Ereignis beeinträchtigt, und nun stellt sich die Frage, welcher Anteil dem aktuellen Schaden zuzurechnen ist. Diese Abgrenzung gelingt nur über den Bauzustand selbst – über Alterungsspuren, über die Verteilung der Feuchtigkeit, über die Art der Rissbildung und über den Zustand angrenzender Bereiche. Eine saubere Trennung nützt Ihnen mehr als der Versuch, alles dem Ereignis zuzuschreiben. Wird ein Vorschaden später aufgedeckt, gerät die gesamte Aufstellung unter Verdacht.

Der zweite Dauerbrenner ist der Umfang der Wiederherstellung. Muss der gesamte Bodenaufbau heraus oder genügt eine Trocknung. Reicht eine Teilfläche oder ist der Raum insgesamt betroffen. Diese Fragen entscheiden über den größten Teil des Aufwands und lassen sich nur mit Messwerten und Kenntnis des Bauteilaufbaus beantworten. Eine Trocknung, die zu früh beendet wird, führt zu einem Folgeschaden – und der ist deutlich schwerer durchzusetzen als der ursprüngliche.

  Vor jeder Aufräum- oder Trocknungsmaßnahme fotografieren und den Zustand sichern

  Beschädigte Bauteile und ausgebautes Material nicht vorschnell entsorgen

  Rechnungen, Angebote und den gesamten Schriftwechsel geordnet sammeln

Kurz anrufen und einordnen lassen

Schildern Sie Ihr Anliegen. Häufig lässt sich schon am Telefon klären, ob ein Ortstermin nötig ist und welche Unterlagen Sie bereithalten sollten.

Häufige Fragen zur Versicherungsschaden

Wann sollte ich einen Sachverständigen einschalten

So früh wie möglich, am besten direkt nach der Schadenmeldung und vor Beginn von Trocknung oder Aufräumarbeiten. Der ursprüngliche Zustand ist die wichtigste Grundlage der gesamten Bewertung, und er verschwindet schnell. Auch später ist eine Aufnahme noch möglich und sinnvoll, dann arbeite ich stärker mit Ihren Fotos, mit Rechnungen und mit Rückschlüssen aus dem verbliebenen Zustand. Der frühe Termin ist immer der belastbarere.

Was kostet die Schadenaufnahme

Das hängt vom Aufwand ab. Maßgeblich sind die Größe des Objekts, die Zahl der betroffenen Räume und Bauteile, die Anfahrt, der Umfang der erforderlichen Messungen und Öffnungen sowie die Frage, ob eine kurze Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten benötigt wird. Auch eine Begleitung über mehrere Termine wirkt sich aus. Nach dem ersten Gespräch nenne ich Ihnen den Aufwand, bevor Sie sich entscheiden.

Zahlt die Versicherung den Sachverständigen

Das richtet sich allein nach Ihrem Vertrag und nach der jeweiligen Vereinbarung. Manche Verträge sehen für bestimmte Fälle eine Kostenübernahme vor, andere nicht. Fragen Sie das bitte direkt bei Ihrer Versicherung an, bevor Sie beauftragen. Ich kann Ihnen dazu keine Zusage machen, weil ich weder Vertragspartner noch Beteiligter dieser Vereinbarung bin.

Sie arbeiten gegen die Versicherung

Nein. Ich arbeite für eine belastbare technische Feststellung. Wenn diese Feststellung Ihre Position stützt, ist das ein Ergebnis und kein Ziel. Häufig beschleunigt eine saubere Aufnahme die Regulierung sogar, weil die Versicherung eine geprüfte Grundlage erhält und weniger nachfragen muss. Wo eine Forderung technisch nicht haltbar ist, sage ich Ihnen das ebenso deutlich.

Können Sie auch die Sanierung übernehmen oder begleiten

Sanieren tue ich nicht und Handwerksbetriebe vermittle ich ebenfalls nicht. Ich kann aber die Ausführung fachlich begleiten. Dazu gehört die Prüfung der Angebote auf Bezug zum Schaden, die Kontrolle der Trocknung und die abschließende Feststellung, ob das Ergebnis dem beschriebenen Umfang entspricht. Diese Trennung von Bewertung und Ausführung hält die Beurteilung frei von eigenen Interessen.

Verwandte Leistungen

Zeigt sich nach dem Wasserschaden ein Befall an Wand oder Bodenaufbau, gehört das Schimmelgutachten dazu, weil Ursache und Folge getrennt bewertet werden müssen. Stellt sich heraus, dass nicht ein Ereignis, sondern eine fehlerhafte Ausführung den Schaden verursacht hat, führt der Weg zur Feststellung und Bewertung von Baumängeln. Beide Leistungen lassen sich mit der Schadenaufnahme in einem Termin verbinden.

Direkt weiter zu Beweissicherung Feuchtigkeitsmessung Baumängel.

Kontakt

So erreichen Sie mich

Bau-Sachverständiger Alexander Gräfe
Alexander Gräfe
Mönsheimer Straße 64
75446 Wiernsheim

Telefon 07044 – 900 78 30
E-Mail kontakt@bsv-graefe.de

Unabhängig und nachweisbar qualifiziert

  Zertifiziert über DEKRA und IQ-Zert

  Keine Bauleistungen, keine Vermittlung

  Befund mit Fotos und Messwerten

  Bericht in verständlicher Sprache

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